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Jobs im Wellnessbereich: der/die Masseur/in

Ein fixer Bestandteil eines jeden Wellness- und Spa-Angebots ist die Massage. Von der klassischen Massage, über die Lymphdrainage bis hin zur Fußreflexzonenmassage – die Palette an Behandlungsarten ist riesig. Was für den Gast ein himmlischer Genuss ist, ist für den Masseur körperliche Arbeit. Schließlich werden die meisten Massagetechniken mit den bloßen Händen ausgeführt.

Nachdem wir zuletzt bereits über das Berufsbild des Kosmetikers berichtet haben, widmen wir uns heute dem Masseur bzw. der Masseurin!

 

Das Berufsbild: Der/die Masseur/in

Man unterscheidet zwischen Gewerblichen Masseuren, die nur mit gesunden Menschen arbeiten dürfen und Medizinischen Masseuren bzw. Heilmasseuren, die auch kranke Menschen in Form einer Therapie behandeln dürfen. Masseure kümmern sich um das allgemeine körperliche Wohlbefinden ihrer Kunden oder Patienten. Massagen werden als Behandlung auch nach intensiven, sportlichen Leistungen angewendet. Der Masseur arbeitet hauptsächlich mit den bloßen Händen. Er verfügt über ein breites Wissen des menschlichen Körpers.

 


Die Tätigkeiten

Masseure kümmern sich um die Wünsche und Beschwerden ihrer Kunden. Oft liegt auch ein ärztlicher Befund vor. Nach der administrativen Arbeit (dem Eintragen in Karteikarten, Datenbanken, etc.) beginnt die eigentliche Untersuchung, bei welcher der körperliche Zustand der zu behandelnden Muskeln, etc. bestimmt wird. Danach legt der Masseur die Art und Dosierung der Massagetechnik fest. Dabei arbeitet er hauptsächlich mit den bloßen Händen. Auch Wärme- und Wasserbehandlungen, Schlammpackungen, etc. gehören zu dem Behandlungsrepertoire. Der Masseur hat einen sehr direkten Kontakt zu seinen Kunden. Empathie und Einfühlungsvermögen sind für diese Art der Tätigkeit unbedingt notwendig.

 


Die Ausbildung

Die Lehrausbildung zum Gewerblichen Masseur dauert in Österreich zwei Jahre und das Mindestalter für diese Lehre beträgt 17 Jahre. Nach dem Lehrabschluss trägt man den Titel „Gewerblicher Masseur“ und darf aber wie erwähnt nur mit gesunden Menschen arbeiten. Um eine Weiterbildung als Heilmasseur machen zu können, muss die Meisterprüfung (Befähigungsprüfung) abgelegt werden. Als Heilmasseur darf man auch ärztlich verordnete Therapien durchführen.

 

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