Chef de Rang (m/w/d)
- Karrierestatus
- Berufserfahren
- Eintrittsdatum
- ab sofort
- Arbeitszeit
- Vollzeit
- Saison
- Sommersaison
- Dienstverhältnis
- Befristeter Vertrag
- Land / Bundesland
- Kärnten
- Arbeitserlaubnis
- Arbeitserlaubnis muss vorhanden sein
- Monatsgehalt
- 1.925 € brutto
Restaurantfachfrau / Restaurantfachmann mit Inkasso Chef de Rang (m/w/d)
Sommersaison
Österreich, Kärnten
Beschreibung
Die Braugaststätte der Villacher Brauerei, besser bekannt als Villacher Brauhof, bietet Bierkultur auf höchstem Niveau.
Im Stadtkern von Villach zentral gelegen, direkt neben der Villacher Brauerei, gehört der Villacher Brauhof zu den traditionsreichsten Gaststätten der Draustadt.
Im Villacher Brauhof steht das klare Bekenntnis zu frischen, regionalen Produkten an oberster Stelle. Villacher Bierspezialiäten frisch gezapft vom Fass, insbesondere heimische Schmankalan, aber auch internationale Küche - unser kulinarisches Angebot wird allen Ansprüchen gerecht.
Je nach Jahreszeit stehen Spezialitäten-Wochen auf dem Küchenplan, dazu empfehlen wir als Villacher Bierspezialitätenwirt saisonale Bierspezialitäten. Bekannt ist der Villacher Brauhof für seine Kreativität in der Verarbeitung von Bier. Bier ist hier nicht nur ein genussvoller Durstlöscher, sondern verfeinert die Küche durch sein besonderes Aroma.
Anforderungen
- Praxis
- Kassieren im Gastgewerbe
- gute Deutschkenntnisse zur Kommunikation
- Berufserfahrung oder eine abgeschlossene Ausbildung in der Gastronomie
- Sprachkenntnisse
Englisch
Deutsch
- Arbeitserlaubnis
- Arbeitserlaubnis muss vorhanden sein (oder EU-Bürger)
- Arbeitszeit
- Vollzeit
Angebot
- Sommersaison
- Arbeitszeiten und freie Tage nach Vereinbarung
- Bereitschaft zu Überzahlung vorhanden
- nach Absprache mit Verpflegung und Unterkunft
- Dienstverhältnis
- Befristeter Vertrag
- Monatsgehalt
- 1925 €
- Gehaltsart
- brutto
- Zusätzliche Gehaltsangaben
- Das Mindestentgelt für die Stelle als Zahlkellner/in beträgt 1.925,00 EUR brutto pro Monat auf Basis Vollzeitbeschäftigung. Bereitschaft zur Überzahlung.