Erklärung zur Barrierefreiheit
(Österreich)

Die HOGAST Einkaufsgenossenschaft f. d. Hotel- u. Gastgewerbe regGenmbH ist bemüht, ihre Website www.hogastjob.com im Einklang mit BaFG § 2 Abs. 1, Anlage 1, Abschnitt 1 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.hogastjob.com.
 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Zur Evaluierung der Anforderungen an die Bereitstellung von Informationen ziehen wir die Konformitätsstufe AA der Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 des W3C Konsortiums heran.

Die Website ist teilweise konform mit der Konformitätsstufe AA der WCAG 2.2. Die nicht erfüllten Anforderungen sind im Folgenden angeführt.
 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

 

a. Unvereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorgaben

 

UNVEREINBARKEITDETAILS
PUNKT 1: Keine Autoplay-SliderEin Autoplay-Slider wird zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit ergänzt.
PUNKT 2: Startseite – Hero Slider (Pause/Play-Button)Künftig haben Nutzende über einen Pause-/Play-Button die Möglichkeit, den automatischen Ablauf anzuhalten oder fortzusetzen.
PUNKT 3: Buttons mit Icon und Textaria-hidden wird bei Icons ergänzt; aria-labels bei Slider-Pfeilen hinzugefügt.
PUNKT 4: ÜberschriftenstrukturDie semantische Struktur der Überschriften wird einheitlich angepasst.
PUNKT 5: HTML-Komponenten (z. B. Länderauswahl, Sommer/Winter-Switch)Einige Bereiche sind aktuell nicht korrekt über Tastatur oder Screenreader bedienbar, da sie technisch nicht als interaktive Elemente (z. B. Buttons) umgesetzt sind.
PUNKT 6: Overlays schließenDie Möglichkeit, Overlays mit der ESC-Taste zu schließen, wird ergänzt.
PUNKT 7: LinksLinks werden visuell deutlicher gekennzeichnet (z. B. durch Unterstreichung).
PUNKT 8: FarbkontrasteWerden im Rahmen des nächsten Relaunches überarbeitet.
PUNKT 9: Job-TeaserTitle-Attribute werden korrekt auf die Links gesetzt, aria-hidden bei SVGs ergänzt, Sterne mit Alt-Text versehen, Icons mit aria-labels ausgestattet. Icons mit Text werden in strukturierte <ul>-Listen überführt, und Kontraste (v. a. bei hellblauen Texten) angepasst.
PUNKT 10: Leere Alt-TexteDie Bildbeschreibungen werden überprüft und die Verwendung leerer Alt-Texte für dekorative Bilder wird korrekt umgesetzt.
PUNKT 11: SVGsSVGs werden mit role="img" versehen und entsprechend angepasst, damit sie von Screenreadern als Bilder erkannt werden.

 

Obig genannte Unvereinbarkeiten (Punkt 1 bis 11) werden im Rahmen des nächsten Facelifts berücksichtigt, spätestens jedoch bis zum Ablauf der Übergangsfrist am 28. Juni 2030 (gilt für bestehende Produkte/Dienstleistungen).

Zur Nutzung des Produkts ist eine Gebrauchsanleitung vorhanden, um allen Nutzergruppen den Zugang zu erleichtern.
 

b. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften​​​​

Der Navigationsbereich „Für Arbeitgeber“ adressiert nicht den Endkonsumenten, sondern ist exklusiv für Firmenkunden reserviert.

 

Feedback und Kontaktangaben

Bei Fragen zu unserer Erklärung zur Barrierefreiheit wenden Sie sich bitte per Mail an barrierefrei@hogastjob.com

 

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung erstellt.

Diese Erklärung wurde am 28.06.2025 erstellt.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 28.06.2025 aktualisiert.

Erklärung zur Barrierefreiheit
(Deutschland)

Die HOGAST Einkaufsgenossenschaft f. d. Hotel- u. Gastgewerbe regGenmbH ist bemüht, ihre Website www.hogastjob.com im Einklang mit BFSG § 4 Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.hogastjob.com.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Zur Evaluierung der Anforderungen an die Bereitstellung von Informationen ziehen wir die Konformitätsstufe AA der Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 des W3C Konsortiums heran.

Die Website ist teilweise konform mit der Konformitätsstufe AA der WCAG 2.2. Die nicht erfüllten Anforderungen sind im Folgenden angeführt.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

 

a. Unvereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorgaben

 

UNVEREINBARKEITDETAILS
PUNKT 1: Keine Autoplay-SliderEin Autoplay-Slider wird zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit ergänzt.
PUNKT 2: Startseite – Hero Slider (Pause/Play-Button)Künftig haben Nutzende über einen Pause-/Play-Button die Möglichkeit, den automatischen Ablauf anzuhalten oder fortzusetzen.
PUNKT 3: Buttons mit Icon und Textaria-hidden wird bei Icons ergänzt; aria-labels bei Slider-Pfeilen hinzugefügt.
PUNKT 4: ÜberschriftenstrukturDie semantische Struktur der Überschriften wird einheitlich angepasst.
PUNKT 5: HTML-Komponenten (z. B. Länderauswahl, Sommer/Winter-Switch)Einige Bereiche sind aktuell nicht korrekt über Tastatur oder Screenreader bedienbar, da sie technisch nicht als interaktive Elemente (z. B. Buttons) umgesetzt sind.
PUNKT 6: Overlays schließenDie Möglichkeit, Overlays mit der ESC-Taste zu schließen, wird ergänzt.
PUNKT 7: LinksLinks werden visuell deutlicher gekennzeichnet (z. B. durch Unterstreichung).
PUNKT 8: FarbkontrasteWerden im Rahmen des nächsten Relaunches überarbeitet.
PUNKT 9: Job-TeaserTitle-Attribute werden korrekt auf die Links gesetzt, aria-hidden bei SVGs ergänzt, Sterne mit Alt-Text versehen, Icons mit aria-labels ausgestattet. Icons mit Text werden in strukturierte <ul>-Listen überführt, und Kontraste (v. a. bei hellblauen Texten) angepasst.
PUNKT 10: Leere Alt-TexteDie Bildbeschreibungen werden überprüft und die Verwendung leerer Alt-Texte für dekorative Bilder wird korrekt umgesetzt.
PUNKT 11: SVGsSVGs werden mit role="img" versehen und entsprechend angepasst, damit sie von Screenreadern als Bilder erkannt werden.

 

Obig genannte Unvereinbarkeiten (Punkt 1 bis 11) werden im Rahmen des nächsten Facelifts berücksichtigt, spätestens jedoch bis zum Ablauf der Übergangsfrist am 28. Juni 2030 (gilt für bestehende Produkte/Dienstleistungen).

Zur Nutzung des Produkts ist eine Gebrauchsanleitung vorhanden, um allen Nutzergruppen den Zugang zu erleichtern.

b. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Der Navigationsbereich „Für Arbeitgeber“ adressiert nicht den Endkonsumenten, sondern ist exklusiv für Firmenkunden reserviert.

 

Feedback und Kontaktangaben

Bei Fragen zu unserer Erklärung zur Barrierefreiheit wenden Sie sich bitte per Mail an barrierefrei@hogastjob.com

 

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung erstellt.

Diese Erklärung wurde am 28.06.2025 erstellt.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 28.06.2025 aktualisiert.