Kündigung in der Gastronomie - Blog - Hogastjob

Kündigung in der Gastronomie

Du benötigst dringend eine berufliche Veränderung?

Das Arbeitsumfeld passt für dich nicht mehr, und du benötigst einen beruflichen Tapetenwechsel? Das sind alles gute Gründe, um sich beruflich zu verändern. Damit der Jobwechsel auch reibungslos verläuft, hat das HOGASTJOB-Team alle Facts zur Kündigung gesammelt.

 

Wissenswertes zur Kündigung

Wann? Wie? Wo? So fangen die meisten Fragen an, wenn es um eine ordnungsgemäße Kündigung geht. Egal, ob in der Gastronomie oder Hotellerie: In jeder Branche gibt es gewisse Fristen, Grundregeln und Dinge zu beachten. 

 

Generell gilt: Kündige immer schriftlich! Weshalb? Aus Beweisgründen. So ist zum einen das genaue Kündigungsdatum fixiert. Das kann wichtig sein, sollte in deinem Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist (zum Monatsersten, Mitte des Monats oder zum Monatsletzten) festgelegt sein. 

 

 

Sonderregelungen für die Gastronomie und Saisonarbeit: Laut Kollektivvertrag für die Gastronomie und Hotellerie kann jeder Arbeitsvertrag mit einer vorangehenden zweimonatigen Kündigungsfrist gelöst werden. Bei den Saisonverträgen gilt meist ein befristeter Vertrag, der meist nur für eine bestimmte Zeit gültig ist. Zulässig sind in diesem Fall kalendermäßige Befristungen als auch sonst bestimmbare Endzeitpunkte. 

 

Wichtig: Wenn du die Kündigung persönlich überbringst, lasse dir eine Kopie samt Original-Unterschrift aushändigen. Verschickst du das Schreiben per Post, rechne den Postweg mit ein. Die Kündigung ist erst ab dem Tag wirksam, an dem der Brief beim Arbeitgeber einlangt. 

 

 

Unter einer Kündigungsfrist wird prinzipiell der Zeitraum zwischen der Kündigung (ob mündlich ausgesprochen oder schriftlich eingereicht) und dem Termin, zu dem die Kündigung wirken soll. Beim anstehenden Gespräch wird vereinbart, wann der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses sein soll, unter Berücksichtigung der Überstunden, des Urlaubsanspruchs oder ähnlichem.

 

Achtung! Grundsätzlich beendet auch eine frist- oder terminwidrige Kündigung das bestehende Arbeitsverhältnis. Verletzt jedoch du die Frist oder den Termin und nicht der Arbeitgeber, hat das negative Folgen. Dies kann eine Schadensersatzpflicht, Verlust der Sonderzahlungen etc. nach sich ziehen. 
Ein Versäumnis der Kündigungsfrist zu umgehen, hilft die Arbeiterkammer  im jeweiligen Bundesland gerne weiter!

 

Was sollte jeder schriftliche Arbeitsvertrag beinhalten?

•    Verpflichtung zur Leistung von Überstunden (wie beispielsweise eine Überstundenpauschale)
•    Sachbezüge (in Form von Dienstfahrzeug, Dienstwohnung, …)
•    zusätzliche Entgeltbestandteile (heißt: Betriebspension, Pensionskassenregelung)
•    Konkurrenzverbot während des aufrechten Dienstverhältnisses (muss nicht zwingend angeführt werden, da es im Gesetz verankert ist)
•    Konkurrenzklausel für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses (solltest du bereits beim Unterschreiben des Arbeitsvertrages achten)
•    Festlegung der Kündigungsfristen und des Kündigungstermins 
•    Verjährungs- und Verfallsbestimmungen (je nach Kollektivvertrag unterschiedlich)
•    Vereinbarung über den Ausbildungskostenersatz (dient als Information, ist normalerweise nicht im Arbeitsvertrag angeführt)
 

Wenn dich der Arbeitgeber kündigt…

Wann eine Kündigung rechtskräftig beziehungsweise aufrecht ist, hast du bereits gelesen. Diese Fristen muss auch der Arbeitgeber einhalten, sollte er die Kündigung aussprechen. Hält dieser die Termine nicht ein und löst das Arbeitsverhältnis trotzdem auf, wird so abgerechnet, als ob der Arbeitgeber die Kündigung ordnungsgemäß ausgesprochen hätte. Kurz zusammengefasst: Du erhältst alle Ansprüche – also eine sogenannte Kündigungsentschädigung.  

 


Zeitpunkt der Kündigung: Was kommt dann?

Ein Tipp vorweg: Kündige deinen Job erst, wenn du bereits einen neuen in Aussicht hast. Warum? Erstens kannst du dir den Weg zum AMS sparen und musst kein Arbeitslosengeld beantragen. Zweitens macht sich eine Lücke im Lebenslauf  nie gut. Und drittens ist es für dein Ego viel besser: Du fühlst dich gebraucht, wertgeschätzt und kannst meist bei einem Jobwechsel ein höheres Gehalt  aushandeln. 

 

Solltest du tatsächlich keine neue Arbeitsstelle in Aussicht haben, beachte, dass du bei einem selbst verursachten Auflösen des Dienstverhältnisses erst nach vier Wochen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast! Zudem bist du nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (nur) durch den Arbeitgeber noch sechs Wochen lang krankenversichert. 
Mehr Infos!

 

Was tun, wenn ich während der Probezeit feststelle, dass dieser Betrieb nicht zu mir passt?

Während der Probezeit kann die Anstellung jederzeit von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen aufgelöst werden. Dafür ist die Probezeit da. Die Dauer beträgt meist einen Monat, in dem sich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in Ruhe ansehen können, ob das Dienstverhältnis weitergeführt werden soll oder nicht. 

 

 

Und ein letzter Tipp, bevor du deinen alten Arbeitgeber verlässt: Lass dir ein Dienstzeugnis ausstellen! Du hast gute Arbeit geleistet, und dein Chef siehst das auch so? Dann lass dir das schriftlich geben. Je mehr Referenzen du im Lebenslauf angeben kannst, desto besser. 
Alle Infos zur einvernehmlichen Auflösung!

Damit du für deinen neuen Lebensabschnitt bestens gewappnet bist, lies dir die nützlichen Tipps zum Bewerbungsgespräch durch, und die Zukunft kann kommen!

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