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Thema: Gehalt

Das musst du wissen …

„Wie die Arbeit, so der Lohn“, heißt es in einem bekannten Sprichwort. Wir haben fünf wichtige Infos und Hinweise für dich zur Orientierung gesammelt – damit die erbrachte Leistung und der Betrag auf deinem Konto auch wirklich zusammenpassen.

Nr. 1: Wie viel Gehalt steht mir zu?

Für Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe wird in der Regel der Kollektivvertrag der Branche für die Berechnung des Gehalts herangezogen. Je nach Aufgabenfeld bist du einer Beschäftigungsgruppe zugeordnet.

 

Es gibt selbstverständlich auch Jobs, bei denen kein Kollektivvertrag zur Anwendung kommt. Dann gilt es, deinen Lohn individuell zu verhandeln.

 

Informiere dich unbedingt – spätestens bei der Bewerbung – über dein zukünftiges Gehalt bzw. über deine Einstufung!

 

Grundsätzlich wichtig: Wenn du konkrete Fragen zu deinem Gehaltszettel hast, scheue dich nicht, auch externe Hilfe in Anspruch zu nehmen! Die Arbeiterkammer und eigens etablierte Beratungsstellen stehen dir bei Unsicherheiten unterstützend zur Seite.


Nr. 2: Zuschläge und Zulagen

Überstunden, Nachtarbeit oder sonstige Zuschläge für besondere Arbeitsbedingungen kommen zum Gehalt hinzu. Die Entlohnung für Sonntagsarbeit oder Nachdienste ist in der Regel in den Kollektivverträgen geregelt. Wie beim Grundgehalt, so gilt auch bei den Zuschlägen: Solltest du nicht nach Kollektivvertrag entlohnt werden, musst du auch etwaige Zulagen extra zu verhandeln.

 

Good to know: Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind bis 360 Euro monatlich steuerfrei.

Nr. 3: Gehalt verhandeln

Du möchtest dein Gehalt (neu) verhandeln? Dann bereite dich gut auf diesen Schritt vor. Denn: Im Gespräch mit deinem oder deiner Vorgesetzten musst du darlegen, warum es gerechtfertigt ist, dass du mehr Geld als bisher ausbezahlt bekommen solltest. Im Wesentlichen sind es diese Gründe, die eine Vorrückung in der Gehaltseinstufung bzw. eine Überbezahlung rechtfertigen:

 

  • Dein Arbeitsbereich hat sich verbreitert: Du übernimmst mehr Aufgaben, die über dein ursprüngliches Tätigkeitsfeld hinausgehen.
  • Du kannst neu erworbene Qualifikationen nachweisen: Nach erfolgreicher Absolvierung einer Zusatzausbildung bringst du mehr Know-how mit.
  • Du hast außerordentliche Leistungen erbracht: Projekte unter deiner Leitung/Verantwortlichkeit hast du positiv abgeschlossen.
  • Du übernimmst mehr Verantwortung: Dein Vorgesetzter hat dir neue Tätigkeitsfelder übertragen, die ein Mehr an Verantwortung bedeuten.

 

Beachte: Bei einer erfolgreichen Gehaltsverhandlung ist Vorbereitung die halbe Miete. Wir raten dir:

 

  • Lege dir Argumente zurecht, und sprich sie vielleicht mit jemanden durch!
  • Bereite dich auf Gegenfragen vor!
  • Wähle für dein Gespräch das richtige Timing! Ein eher unpassender Zeitpunkt: stressige Zeiten bzw. die Hochsaison!


Nr. 4: Zusatzleistungen

Viele Unternehmen und Betriebe bieten diverse Zusatzleistungen an. Unter diese steuerfreien Arbeitgeber-Benefits fallen etwa Rabatte, Verköstigung, Dienstwohnung, Gesundheitsförderung, Weiterbildungen und vieles mehr. Mit der Übernahme von Kosten durch den Arbeitgeber bleibt natürlich mehr Geld auf deinem Konto – deswegen sind derartige Leistungen auch so attraktiv.

 

Nichtsdestotrotz: Überlege gut, ob du die angebotenen Zusatzleistungen wirklich einen Nutzen für dich bringen. Wenn nicht, lohnt es sich oft, beim Gehalt noch einmal zu versuchen, nachzuverhandeln.

Nr. 5: „All-in“ heißt nicht „No limits“

Bei sogenannten All-in-Verträgen bekommst du ein höheres Gehalt. Dafür sind allerdings alle deine Mehr- und Überstunden, die du im Monat leistest, abgegolten.

 

Bei Führungskräften kann diese Regelung sinnvoll sein. Für Arbeiter:innen und Angestellte kann ein All-in-Vertrag aber auch zur Überstundenfalle werden. Das bedeutet: Du arbeitest mehr Überstunden als dein Vertrag eigentlich abdeckt. Das Ergebnis: Du bist unterbezahlt.

 

Bevor du also eine All-in-Lösung in Erwägung ziehst, mache dir bewusst, ob eine solche Vereinbarung für deine zukünftige Tätigkeit Sinn ergibt! Kontaktiere im Zweifelsfall die Arbeiterkammer oder eine Beratungsstelle, und tausche dich auch mit Kolleg:innen aus!

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