Challenge accepted: Worauf Hotels nun achten müssen - Hogastjob

Challenge accepted: Worauf Hotels nun achten müssen

Challenge accepted: Worauf Hotels nun achten müssen!

Alle Regeln und Sicherheitsvorschriften für Hotelbetriebe

„Yes, we’re open“ –heißt es seit 29. Mai wieder bei allen Hotels und Beherbergungsbetrieben in Österreich. Sommerurlaub im eigenen Land steht 2020 bei den meisten Österreichern ganz oben auf der Sommer-To-do-Liste. Gut so! Die heimische Hotellerie benötigt in den nächsten Monaten Unterstützung und freut sich auf viele Gäste aus dem eigenen Land.

 

Damit der Hotelbetrieb auch floriert und nicht aufgrund einer möglichen „zweiten Corona-Welle“ alles erneut schließen muss, hat die österreichische Bundesregierung einige Vorschriften aufgestellt. Welche das sind und wie sie das Arbeiten der Mitarbeiter und den Aufenthalt der Gäste beeinflussen, erfährst du jetzt!

 

Die wichtigsten Regeln für österreichische Beherbergungsbetriebe im Überblick

Gäste wie auch alle Hotelangestellten müssen in allgemein zugänglichen Bereichen gegenüber anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, Abstand wahren. Genau genommen einen Abstand von mindestens einem Meter. Das gilt allerdings nicht, wenn geeignete Schutzmaßnahmen zur räumlichen Trennung vorhanden sind. Denn die können das Infektionsrisiko minimieren – diese Regelung bedeutet auch eine Arbeitserleichterung für das Servicepersonal im Hotelrestaurant.

Im gesamten Eingangsbereich des Hotels und bei der Rezeption müssen MNS-Masken sowohl vom Personal als auch von den Gästen getragen werden. Jeder Hotelbetreiber ist dazu verpflichtet, seinen Mitarbeitern bei Kundenkontakt eine solche Schutzmaßnahme bereitzustellen, sofern keine andere geeignete Schutzvorrichtung installiert wurde. Heißt: Wird bei der Rezeption eine Plexiglaswand eingesetzt, müssen die Rezeptionisten keine MNS-Maske tragen, Gäste benötigen eine Maske beim Check-in und Check-out.

 

Wissenswert: Weitere Lockerungsmaßnahmen treten ab 15. Juni in Kraft. Ergänzungen folgen!

In den Hotelrestaurants gelten grundsätzlich dieselben Bestimmungen wie in allen Gastronomiebetrieben. Allerdings gibt es bei den Hotel-Buffets eine Erleichterung für alle Übernachtungsgäste. Unter besonderen hygienischen Vorkehrungen dürfen Speisen und Getränke offen präsentiert werden, damit der Gast sie sich selbst nehmen kann. Dazu müssen die Gäste folgende Sicherheitsmaßnahmen erfüllen:

·         Einweg-Handschuhe oder Einweg-Vorlegebesteck verwenden

·         Reinigung der Hände mit einem Desinfektionsmittel unmittelbar beim Buffet
 

Vorschriften in Freizeiteinrichtungen und im Spa-Bereich

Damit der Hotelbetrieb auch floriert und überhaupt ein Gefühl von Urlaub entsteht, ist es wichtig, dass Gäste das gesamte Angebot nutzen können. Wir haben genauer hingesehen und alle Sicherheitsmaßnahmen für den Freizeit- und Sportbereich zusammengefasst.

 

Fitnessstudios und Sportstätten: Den hauseigenen Fitnessbereich dürfen Gäste nutzen, sofern ausreichend Abstand (ein Meter) zu anderen Besuchern gewahrt wird. Ist ein Personal Trainer vor Ort, muss dieser einen MNS tragen. Ist ein Teil des Fitnessbereichs im Freien, genügt es, die Abstandregel einzuhalten.

 

Spa-Bereich: Hallenbäder, künstliche Freibäder, Whirlpools oder Saunalandschaften dürfen nur betreten werden, wenn die Hotel-Betreiber gewährleisten können, dass alle hygienischen Maßnahmen eingehalten werden. Dazu wurden entsprechende Maßnahmen wie eine Badeverordnung und eine Empfehlung des Gesundheitsministeriums zusammengefasst. 

 

Hoteltransfers: Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, dürfen nur dann gemeinsam in einem Auto oder Kleinbus transportiert werden, wenn alle Insassen eine MNS-Maske tragen. Zudem dürfen in jeder Sitzreihe, einschließlich in der des Lenkers, nur zwei Personen befördert werden.

 

Veranstaltungen und Hotel-Feiern: Je nach Personenanzahl dürfen Feiern und andere Veranstaltungen unter Einhaltung konkreter Vorschriften stattfinden. Mit Ende Mai ist die Teilnehmerzahl bei Hochzeiten wieder auf bis zu 100 Personen hochgesetzt worden. Welche genauen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden müssen, erfährst du mit einem Klick!

 

Du siehst, die Wiedereröffnung der Beherbergungsbetriebe ist mit vielen Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen verbunden. Trotzdem sollten nun alle Tourismusbetriebe und Freizeiteinrichtungen positiv in die Zukunft blicken und gemeinsam das Beste aus der aktuellen Situation machen. Es ist eine neue Art von Urlaub – sowohl für Gäste als auch für Hotelangestellte und Betreiber. Wenn aber alle an einem Strang ziehen, kann der Sommer 2020 in Österreich kommen!

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