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Corona-Virus: Warum Arbeitgeber agieren müssen

Die derzeitige Lage fordert die Gastronomiebranche heraus. Damit zwischen Chef und Angestellten Verständnis herrscht, hat HOGASTJOB beide Seiten durchleuchtet.

 

Covid-19: Gegenseitiges Verständnis 

Wir klären auf: Arbeitgeber, Arbeitnehmer – und der Informationsaustausch

Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme sind in Zeiten wie diesen wichtiger denn je. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen versuchen, die Seite des jeweils anderen zu verstehen und zu berücksichtigen, damit ein Miteinander auch funktionieren kann. Das Corona-Virus legt derzeit die österreichische, ja eigentlich die weltweite Wirtschaft lahm und versetzt vor allem die Tourismusbranche und Gastronomiebetriebe in Angst und Schrecken. Nicht verwunderlich, dass sowohl bei den Chefs als auch bei Mitarbeitern Existenzängste in den Vordergrund rücken und so manches Unverständnis an die Oberfläche gelangt. 
Damit du verstehst, warum dein Arbeitgeber zu manchen Maßnahmen gezwungen ist und was es für Selbständige in Zeiten von Covid-19 bedeutet, sein eigener Herr zu sein, haben wir ein paar Informationen zusammengefasst!
 

Was wird Mitarbeitern vermittelt?

Prinzipiell musst du wissen: Dein Chef kämpft um seine Existenzgrundlage und hat meist auch noch Verantwortung für zahlreiche Mitarbeiter und deren finanzielle Lage. Deshalb wenden sich die meisten Inhaber von Gastronomiebetrieben an die WKO. Dort erhalten sie Tipps zu Verhaltensweisen und dazu, was sie ihren Mitarbeitern sagen sollen. 

 

Die Tipps der WKO für den Umgang mit Mitarbeitern lauten:

 

  • Gegenseitige Vereinbarung von Zeitguthaben und Urlaub: Das verschafft dem Chef die nötige Zeit, einen Plan B zu schmieden, wie es in der Krisensituation weitergehen soll.
  • Durch das Anmelden von Kurzarbeit  oder eine befristete Reduktion der Arbeitszeit kann auf einen verringerten Arbeitsbedarf reagiert werden.
  • Aufforderung an die Mitarbeiter, die Zeit für Weiterbildungen und Bildungskarenz zu nutzen.
  • Sofern die Mitarbeiter die Möglichkeit haben und dazu bereit sind: Chefs können auch nach unbezahltem Urlaub/unbezahlter Karenz bei den Angestellten fragen.
  • Wenn der Fall eintritt und die Notwendigkeit besteht, den Personalstand zu verringern, empfiehlt die WKO den Arbeitgebern, Aussetzungsverträge zu erstellen, allerdings inklusive Wiedereinstellungszusage. Achtung: Dabei ist es wichtig zu beachten, ob du in die Abfertigung alt oder neu hineinfällst!

Tipp von HOGASTJOB: Lies dir jedes Dokument, das dir dein Arbeitgeber vorlegt, in Ruhe und aufmerksam durch! Wenn du dir nicht sicher bist, ob die Forderungen gerechtfertigt sind oder nicht, wende dich an die Arbeiterkammer  des jeweiligen Bundeslandes. 

 

Oberstes Ziel: finanzielle Situation erheben und Liquidität sichern

Ohne Sicherung der Liquidität und der weiteren finanziellen Situation kann die Corona-Krise sich noch erheblich länger auf Unternehmen und Betriebe auswirken als die Krise selbst. In Folge wären dann alle – Gastwirte, Restaurant- und Hotelbesitzer – bankrott. Welche Maßnahmen kann dein Chef in den ersten Schritten unternehmen, um sich abzusichern, so gut es geht?

 

Der Plan zur finanziellen Absicherung:

 

  • Thema Finanzamt: Stundungen und andere Hilfsinstrumente werden aktuell noch verhandelt.
  • SVS: Auch hier zählen Stundungen und andere Instrumente.
  • Anpassung bzw. Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage
  • finanzielle Hilfen wie das Soforthilfepaket  der Bundesregierung

 

Brandaktuell! Härtefall-Fonds können seit 27. März beantragt werden …


Dabei handelt es sich um eine Erste-Hilfe-Maßnahme der Regierung für Betriebe, die durch die Corona-Krise akut in eine finanzielle Notlage geraten sind. Die österreichische Bundesregierung hat dafür eine Milliarde Euro zur Verfügung gestellt und bezahlt diese nun sukzessive an Unternehmen und Betriebe aus.


Wer wird vom Härtefall-Fonds unterstützt? All jene Selbstständigen, die jetzt keine Umsätze haben und Unterstützung beim Bestreiten ihrer Lebenserhaltungskosten benötigen. Das Geld ist ein einmaliger Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden!

 

Zum Antrangsformular und weiteren Infos...

 

Was tun, wenn sich ein Mitarbeiter infiziert hat?

Dazu gilt: Jeder muss sich selbst an der Nase nehmen. Kehrt jemand (du selber, ein Kollege oder auch der Chef) aus einem Risikogebiet zurück nach Hause und zeigen sich binnen 14 Tagen Symptome wie Fieber, Atembeschwerden oder Husten, ist unverzüglich die Telefonnummer 1450 anzurufen! 


Weitere Vorgehensweise bei Verdacht auf Covid-19:

 

  • Zu Hause bleiben – quasi selbstauferlegte Quarantäne.
  • Die Nummer 1450 anrufen und deren Anweisungen befolgen.
  • Die zuständigen Gesundheitsbehörden kontaktieren sowie alle Menschen, mit denen du in Kontakt warst.

Weitere wichtige Informationen unter +43 0800 555 621  (von 09:00 bis 17:00 Uhr)


Nützliche Infos vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz!
 

Der Weg aus der Krise: Was Gastronomen und Mitarbeiter tun können …

Lieferservice als Plan B
Die Devise lautet ganz klar: „Umstellen, nicht einstellen.“ Das Grundprinzip, dass der Gast ins Restaurant kommt, kann in Zeiten von Covid-19 nicht aufrechterhalten werden. Deshalb müssen Gastronomen jetzt kreativ sein. Das Naheliegendste für alle ist es, die Küchen weiter am Brodeln zu halten. Warum sollten die Gerichte, die ansonsten an den Restauranttischen serviert werden, den Gästen im Moment nicht nach Hause geliefert werden?


Wichtiger Hinweis: Ein Sternemenü wird sich kein Gast an diesen Tagen nach Hause liefern lassen. Deshalb: Gebt eurem Chef den Input, alles etwas easyer und in Bistronomy-Stil anzubieten! Und dann heißt es: Nicht lange fackeln, sondern den Lieferservice selbst in die Hand nehmen! So haben auch die Servicekräfte wieder eine Aufgabe und müssen nicht untätig zu Hause sitzen. 


Gutscheine verkaufen als Liquiditätsgarantie
Wie man die angespannte Situation für Gastronomen und Hotels noch etwas entschärfen kann? Gutscheine verkaufen und den Gästen beispielsweise via Social Media anpreisen. Denn warum nicht bereits jetzt ein Geschenk erstehen und sich auf später freuen, wenn die Gastgärten und Wirtsstuben wieder gefüllt sind?
 

Die aktuelle Lage in Deutschland

Dass von der Corona-Krise kein Unternehmen (auch nicht in Deutschland) verschont bleibt, zeigt auch eine Umfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer. Jedem zehnten mittelständischen Unternehmen droht Insolvenz! Vor allem das Gastgewerbe und die Reisewirtschaft gibt an, dass fast alle Unternehmen davon betroffen sind. Von Personalabbau bis zur kompletten Schließung ist hier die Rede. 


Deshalb beschloss auch die Regierung in Deutschland ein Krisenpaket zu schnüren. Es scheint aber unklar, ob die Hilfe rechtzeitig kommt. Das Regierungspaket sieht Sofortzuschüsse für Kleinstunternehmen vor und will mit direkten Kapitalspritzen auch große Unternehmen unter die Arme greifen. Wie und wann die Hilfspakete kommen, ist zum derzeitigen Stand noch nicht klar. Dass es schnell gehen muss schon! Denn 43 Prozent der Gastrobetriebe geben derzeit einen vollständigen Stillstand der Geschäftstätigkeit an. 


Im Grunde ist es auch beim Nachbarn ein Wettlauf mit der Zeit!


Du willst die Zeit nutzen? Dann informiere dich im HOGASTJOB Online-Magazins  weiter und erfahre die neuesten Trends und Weiterbildungsmöglichkeiten für dich und deinen Fachbereich!
 

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