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Mehr Geld-5 Tipps für deinen Steuerausgleich

Machst du schon jährlich deinen Steuerausgleich? Oder verstehst du bei den Begriffen Arbeitnehmerveranlagung, Jahresausgleich und Werbungskosten nur Bahnhof? Immer noch lassen viele Arbeitnehmer jedes Jahr bares Geld beim österreichischen Finanzamt liegen. Manche denken, der Steuerausgleich sei zu kompliziert und andere vergessen schlichtweg, ihn zu machen. Dabei ist es so einfach, sich die zu viel bezahlten Steuern vom Finanzamt zurückzuholen.

 

Wir zeigen dir, welche Formulare und Unterlagen du brauchst und geben dir Tipps an die Hand, wie du dir dein Extra-Geld holst!

Tipp 1: Wann profitiere ich am meisten?

Du profitierst am meisten von deinem Steuerausgleich, wenn du Beschäftigungen unterschiedlichen Ausmaßes während des vergangenen Jahres hattest. Vielleicht warst du einige Zeit Vollzeit beschäftigt und dann für ein paar Monate Teilzeit. Oder du bist sogar in die Karenz gewechselt. Du kannst den Steuerausgleich übrigens bis zu 5 Jahre rückwirkend machen.

Tipp 2: Wie mache ich den Steuerausgleich am einfachsten?

Du kannst dir natürlich beim österreichischen Finanzamt das Formular L1 besorgen und deinen Steuerausgleich mit der guten alten Post einschicken, aber schneller geht es online. Am besten zu besorgst dir einen Zugang zum FinanzOnline-Portal und bringst deine Arbeitnehmerveranlagung elektronisch ein. Das ist praktisch, geht schnell und du kannst dir vor Absenden der Erklärung auf Knopfdruck vorberechnen lassen, mit wie viel Geld du rechnen kannst.

Tipp 3: Kirchensteuer, Versicherungen und Spenden absetzen

Beim Steuerausgleich gibt es eine Rubrik namens „Sonderausgaben“. Hier kannst du die Beträge geltend machen, die du über das Jahr beispielsweise für die Kirchensteuer ausgegeben hast oder die du gespendet hast. Auch wenn du dich freiwillig höher versicherst und zum Beispiel eine Krankenzusatzversicherung, eine Unfallversicherung oder eine Lebensversicherung hast, dann bringst du die Summen hier ein. 

Foto von zwei Kolleg:innen am Tablet

Tipp 4: Arbeitskleidung, Fachbücher und Kurskosten absetzen

Du bist Koch oder Köchin, arbeitest im Service oder an der Rezeption und deine Arbeitskleidung wird nicht von deinem Unternehmen gestellt? Dann kannst du die Ausgaben dafür unter der Rubrik „Werbungskosten“ unterbringen. Gleiches gilt für Fachbücher, die du dir für deinen Beruf besorgt hast. Du machst eine Weiterbildung, um im Job besser voranzukommen und hast den Kurs selber bezahlt? Wunderbar, die Kosten schreibst du in die jeweilige Position bei den Werbungskosten. Wichtig: Die Rechnungen und Belege für diese Ausgaben musst du sieben Jahre lang aufbewahren, falls dir eine Steuerprüfung ins Haus steht. Was auch nicht jeder weiß: Du musst in deinem Job kassieren und wenn etwas in der Kasse fehlt, die Fehlgelder deinem Arbeitgeber ersetzen? Auch diese Beträge kannst du bei den Werbungskosten geltend machen. Eine genaue Übersicht, was noch zu den Werbungskosten gehört, findest du auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen.

Tipp 5: Arzt und Apothekenrechnungen absetzen

Du warst beim Zahnarzt und hast eine ordentliche Rechnung bekommen? Unter dem Punkt „Außergewöhnliche Belastungen“ kannst du die Ausgaben sämtlicher Arzt- und Apothekenrechnungen geltend machen.

 

Generell weiterführende Informationen zum Steuerausgleich findest du unter www.bmf.gv.at.

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