Koch/Köchin: die Arbeitszeiten │ HOGASTJOB - Hogastjob

Arbeitszeiten in der Küche

Deine Arbeitszeiten als Koch/Köchin

Du interessierst dich für einen Job in der Gastronomie, hast aber noch Fragen bezüglich deiner Arbeitszeiten? Null Problemo! Wir haben die wichtigsten Infos für dich zusammengetragen. Informier dich jetzt über deine Rechte!

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Koch/Köchin: Wie lange darf ich arbeiten?*

Ob Küchenchef:in oder Abwäscher:in – die jeweiligen Arbeitszeiten in der Küche sind im Kollektivvertrag Hotel- und Gastgewerbe geregelt. 

Die wöchentliche Normalarbeitszeit in der Hotellerie und Gastronomie sieht vor, dass du deinen Dienst auf fünf Tage aufteilen musst. Dadurch ergeben sich zwei Tage Ruhezeit, die du ganz zu deiner Verfügung hast. Da Sonntage für Hotellerie- und Gastronomiemitarbeiter:innen Arbeitstage sind, hast du in der Regel an zwei Wochentagen frei hast. Unter besonderen Umständen kann sich diese wöchentliche Normalarbeitszeit auch verschieben.

* Stand: 2024

Wöchentliche Normalarbeitszeit: die Ausnahmen

Für vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter:innen kann innerhalb von einem Durchrechnungszeitraum von 26 Wochen die Normalarbeitszeit auch anders verteilt werden. In einzelnen Wochen darf sie auf bis zu 48 Stunden in einer Woche ausgedehnt werden. Das kann schon mal notwendig werden, wenn es in der Hochsaison etwas stressiger zugeht. 

Aber keine Panik! Voraussetzung ist immer: Der Durchschnitt der Arbeitsstundenzahl im Durchrechnungszeitraum darf 40 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Ist dies doch der Fall, gilt die betreffende Arbeitszeit als Überstunden. Die tägliche Normalarbeitszeit im Durchrechnungszeitraum beträgt übrigens neun Stunden. 

Good to know: Am Ende des Durchrechungszeitraums muss dein Arbeitgeber alle Stunden, die über dem oben beschriebenen Durchschnitt liegen, als Überstunden mit dem entsprechenden Überstundenzuschlag mit dem Lohn im Folgemonat ausbezahlen. Dir ist deine Work-Life-Balance wichtiger als mehr Geld am Konto? Dann kannst du deine Überstunden – ebenfalls mit dem entsprechenden Überstundenzuschlag – in Form von Zeitausgleich konsumieren. 

Koch/Köchin: Ruhezeiten 

Nach der Arbeit kommt das Vergnügen. Und für Spaß, Action und Erholung soll genügend Zeit bleiben – findest du nicht? Wann und wie viel Freizeit dir zusteht, verraten wir dir jetzt.

  • Ruhepausen: Maximal eine Stunde täglich kannst du für eine Arbeitsunterbrechung nutzen – zum Mittagessen, Luftschnappen oder für Ähnliches. In welchem Ausmaß und Zeitraum diese Pause stattfinden darf, wird in der Regel vom Betrieb vorgegeben.
  • Wichtig zu wissen: In deinen Pausen musst du nicht für Arbeitseinsätze in Bereitschaft sein – diese Zeit ist ganz für dich und deine Erholung reserviert.
  • Arbeitsunterbrechung: Abseits der Ruhepausen darf die Arbeitszeit wenn nötig einmal unterbrochen werden – in Ausnahmefällen zwei Mal.
  • Tägliche Ruhezeiten: Als Ruhezeit sind jene 11 Stunden gemeint, die dir dein Arbeitgeber zwischen dem Ende deines Arbeitstages und vor Beginn deines nächsten Arbeitstages unbedingt gewähren muss.
  • Wochenendruhe: Innerhalb von sieben Tagen hast du ein Recht auf 36 Stunden durchgängige Ruhezeit. Musst du während deiner wöchentlichen Ruhezeit arbeiten, hast du Anspruch auf eine entsprechende Ersatzruhezeit. Eine Verschiebung der wöchentlichen Ruhezeit ist nur in Ausnahmefällen erlaubt – laut Kollektivvertrag nur dann, wenn „ein betrieblich unabwendbares, nicht voraussehbares Ereignis“ auftritt. Schließlich ist diese Zeit für deine Freizeit vorgesehen und ausschließlich zum Relaxen und Entspannen da.
  • Urlaub: Wie in jeder anderen Branche hast du natürlich auch in der Hotel- und Gastronomie den gesetzlichen Urlaubsanspruch. Wann du diese Freizeit konsumierst, musst du mit deinem Arbeitgeber abstimmen. Dabei gilt es sowohl auf die Betriebsgegebenheiten als auch auf deine sozialen Bedürfnisse Rücksicht zu nehmen.

Behalte deine Arbeitszeiten im Blick!

First things first: Dein Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, dich über deine jeweiligen Dienstzeiten und die geleisteten Stunden zu informieren. Dein Dienstplan – also eine Übersicht, wann du eingeteilt bist und wann du Freizeit hast – muss von deinen Vorgesetzten mindestens zwei Wochen im Voraus mitgeteilt werden. In der Regel sind die Dienstpläne an einer gut zugänglichen Stelle ausgehängt. 

Auch über dein Zeitguthaben beziehungsweise deine Zeitschulden muss dich dein Arbeitgeber informieren. Mit der laufenden Lohnabrechnung bekommst du deswegen auch immer eine detaillierte Aufstellung der von dir geleisteten Stunden. 

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